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Ihr fachkompetenter Staatl. geprüfter und Zertifizierter Partner rundum die Autopflege, Autoaufbereitung und Smart repair ???.- Teillackierungen.




AGB Fahrzeugpflege Sultan


Alle zwischen Fahrzeugpflege Sultan ( Im folgenden Anbieter bzw. Auftragnehmer genannt ) und den Kunden bzw. Auftragsgeber abgeschlossenen Verträge liegen folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:


1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche und allen weiteren Angeboten der Firma Fahrzeugpflege-Sultan.


1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.


2 Auftragserteilung


2.1 Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.

2.2 Der Auftragsgeber erhält eine Durchschrift der Auftragsscheines.

2.3 Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

2.4 Vor beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und es Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.

2.5 Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandenen Schäden beziehen.

2.6 Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

2.7 Verbindlicher Auftrag kann über email + Bestätigung / Telefon / Fax erteilt werden.

2.8 Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


3 Terminvereinbarungen


3.1 Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/- Aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

3.2 Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.


4 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen


4.1 Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis um vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

4.2 Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des ausgemachten Preises, mindestens aber von 20,00 € in Rechnung stellen bzw. geltend machen.


5 Fertigstellung und Abnahme


5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlichen als verbindlichen bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

5.2 Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz.

5.3 Die Abnahme des Auftragsgegenstand durch den Auftraggeber erfolgen im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anders vereinbart ist ( Siehe 6 Fahrzeugüberführung ).

5.4 Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


6 Fahrzeugüberführung


6.1 Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung ( Abholung und Zustellung ) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt.

6.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis ( Siehe 2 Auftragserteilung ). Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.


7 Haftung und Garantie


7.1 Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers Können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

7.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.b. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

7.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggresieve Chemikalien eingesetzt werden. Dies Kann zur Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

7.4 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren ( z.b. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurden etc. ) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.

7.5 Bei empfindlichen Elektrobauteilen ( z.b. Alarmanlage, Auto-Hifi etc. ) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diese keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

7.6 Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren ( enschl. Sparbücher, Scheckheft, Scheck- und Kreditkarten ), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

7.7 Sm.a.r.t. ( Small area repair technologie ) und bedeutet : Kleinschaden Reparatur Technik ( Steinschlagreparatur, Lack Spot Lackierung, Ausbeulen, PDR, Cockpit Vinyl und Plastik). Allerdings muss hier ganz klar darauf hingewiesen werden das alle Sm.a.r.t. Repair Reparaturen mit einem Restbild versehen, eventuell nicht voll gebrauchsfähig und / oder nur Kosmethic sind und ein Rest Bild der Schad- Reparatur stelle evtl. sichtbar bleibt.


8 Reklamationen


8.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden ( Bei Übergabe des Fahrzeuges an den Auftraggeber ). Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

8.2 Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

8.3 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

8.4 Sm.a.r.t. Repair Reparaturen, mit einem gewissen Rest Bild geben kein Anlass auf Reklamation ( Siehe Haftung und Garantie 7.7 ).


9 Preis / Pauschalpreis / Kostenvoranschlag


9.1 Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind ( Persönlich / Schriftlich ), entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad und Verschleiß.

9.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

9.3 Extreme Verschmutzungen, bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

9.4 Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.

9.5 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines Schriftlichen Kostenvoranschlages ( Angebot ) in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufzuführen und mit dem Jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragsnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

9.6 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzellfall vereinbart ist.

9.7 Wird auf Grund des Kostenvoranschlages ( Angebot ) ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auftraggeber überschritten werden.


10 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen


10.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

10.2 Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

10.3 Nach vorheriger Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.


11 Erweitertes Pfandrecht


11.1Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag / Rechnung ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinem Besitz gelangten Gegenständen zu.

11.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

11.3 Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.


12 Sonstiges


12.1 Erfüllungsort ist Pfaffenhofen a.d. Ilm

12.2 Gerichtsstand ist Pfaffenhofen a.d. Ilm

12.3 Die Daten der Kunden werden soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Pflege unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich verarbeitet und genutzt, personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.


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